Die Schüler des WWG besuchen das Amtsgericht Amberg
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogenbesitz und -handel, Widerstand gegen die Polizei und Körperverletzung waren die Straftatbestände, die vor dem Amtsgericht Amberg verhandelt wurden, als drei Schulklassen des WWG an zwei Terminen die Prozesse vor Ort verfolgen konnten.
In Begleitung ihrer WR-Fachlehrer mussten die Schüler dazu erst einmal einzeln die Sicherheitsschleuse passieren, bevor sie den Aushang mit den angesetzten Verfahren beäugen und auf den Zuschauerplätzen im Gerichtssaal Platz nehmen durften.
In drei Fällen hatten die Angeklagten einen Strafbefehl erhalten, den sie so nicht akzeptieren wollten, weshalb es schließlich zur Hauptverhandlung kam. In der ersten Verhandlung wurde dabei eindrücklich klar, wie schnell aus einer fahrlässigen Trunkenheit auf der Bergkirchweih ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten werden kann, das mit 150 Tagessätzen am Ende auch einen Eintrag als Vorstrafe im Führungszeugnis darstellt. Eher skurril der Fall eines Senioren ohne Führerschein, der sich für sein 25km/h-Fahrzeug zuvor noch bei der Polizeiinspektion bezüglich der Erforderlichkeit eines solchen erkundigt hatte und dem mitgeteilt wurde, dass diese nicht notwendig sei. Da ihn dementsprechend auch keine Schuld traf, wurde das Verfahren eingestellt. Dennoch muss er ein Bußgeld zahlen, da er mit seinem Fahrzeug schuldhaft einen Unfall verursacht hatte, der erst zur Feststellung des fehlenden Führerscheins geführt hatte.
Am beeindruckendsten aber war wohl der Fall des Drogenbesitzes eines bereits mehrere Jahre in Amberg Inhaftierten: Die Rekapitulation der Suchtkarriere des vierfachen Familienvaters begann schon mit 13 Jahren und eskalierte sehr schnell hin zum Heroinmissbrauch, diversen Straftaten und folgenden Behandlungsversuchen, bevor er gleich in zwei Fällen mit kleineren Mengen Drogen im Gefängnis erwischt wurde und somit als Wiederholungstäter zu einer Verlängerung seiner Haftstrafe um weitere 4 Monate verurteilt wurde.
Im Gegensatz dazu zeigten sich die GMG-Schüler vorbildlich, so dass sich Richterin und Staatsanwalt gerne bereit zeigten, zwischen den Verfahren Fragen zu beantworten. So erfuhren wir unter anderem, unter welchen Voraussetzungen die Aussage eines verstorbenen Zeugen verwendet werden kann, wie man die Glaubwürdigkeit von Aussagen belastbar einschätzen kann oder wann ein allgemeines Interesse an der Verfolgung einer Straftat besteht.
Vielen Dank an alle Beteiligten vom Amtsgericht Amberg für diesen spannenden Blick in den Gerichtssaal.
CHRISTOPH TRAUB