Sei dabei und denke Schule neu!
Wer darf wählen? Wer darf gewählt werden?
Es dürfen alle Schülerinnen und Schüler des Gregor-Mendel-Gymnasiums wählen und gewählt werden.
Lediglich die Schülersprecher können nicht gewählt werden, da sie aufgrund ihres Amtes automatisch Teil des Schülerparlaments sind und den Vorsitz haben.
Wer sich als wählbaren Kandidaten bzw. wählbare Kandidatin aufstellen lassen will, füllt bitte den Steckbrief aus und gibt ihn bis spätestens 31. Januar 2025 bei Frau Preitschaft oder Frau Makitta ab.
Wer wählt wen?
Der Wahlvorgang beschränkt sich jeweils auf die jeweilige Stufe.
- Unterstufe (Klassen 5 bis 7): Die Schülerinnen der Unterstufe wählen die neun Parlamentarier/-innen der Unterstufe.
- Mittelstufe (Klassen 8 bis 10): Die Schülerinnen der Mittelstufe wählen die neun Parlamentarier/-innen der Mittelstufe.
- Oberstufe (11. und 12. Jahrgangsstufe): Die Schülerinnen der Unterstufe wählen die sechs Parlamentarier/-innen der Oberstufe.
Wie läuft die Wahl ab?
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Parlament wird für ein Kalenderjahr gewählt. Sollte ein Parlamentarier die Schule verlassen, so rückt der nächste Kandidat bzw. die nächste Kandidatin nach.
- Die Steckbriefe der Kandidatinnen und Kandidaten werden im Schulhaus ausgehängt. Haltet Ausschau!
- Die Wahl findet in der Klassenleiterstunde am 14. Februar 2025 statt. Briefwahl oder Wahl zu einem anderen Zeitpunkt ist nicht möglich.
- Jeder Schüler und jede Schülerin kann bis zu drei Schülerinnen bzw. Schüler wählen. Ein Häufeln (das sog. "Kummulieren") ist nicht möglich.
Wie zeitaufwändig ist es, Teil des Schülerparlaments zu sein?
Das Schülerparlament ist kein wöchentlich stattfindender Wahlkurs. Es werden ca. vier Sitzungen über das Kalenderjahr verteilt anberaumt. Zwischen den Sitzungen könnt ihr euch die Aufgaben zeitlich weitestgehend frei einteilen.
Du hast noch Fragen? Sprich Frau Preitschaft oder Frau Makitta an oder schaue ins GMG-Hausaufgabenheft auf die Doppelseite 12/13!